NoVA-Aliquotierung ab 1.7.2021

Auspuff Auto Mit 1.7.2021 trat eine umfangreiche NoVA-Änderung in Kraft. Verunsicherung herrschte dabei in Zusammenhang mit einer aktualisierten Auslegung des Gesetzestexts. Denn ab sofort steht der Abzugsposten nicht mehr in vollem Umfang zu.

Gleiches gilt für den CO2-Malus. Diese beiden Beträge werden ab sofort je nach aktuellem Fahrzeugalter anteilig berechnet. So wird pro vollem abgelaufenen Jahr seit Erstzulassung in der EU 1/8 des entsprechenden Betrags abgezogen. Der Abzugsposten fällt dadurch geringer aus, was einer effektiven Erhöhung der NoVA entspricht. Der Malus-Betrag für erhöhte CO2-Werte wird im Gegenzug auch aliquotiert, was die NoVA wiederum vermindert.

Bisher war der Abzugsposten, der zum Zeitpunkt des Imports gültig war, abzuziehen.
Diese Regelung wurde nun aktualisiert. Die Aliquotierung ist auf den Abzugsposten, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung aktuell war, anzuwenden.

Berechnungsbeispiel

Fahrzeugwert 15.000 Euro netto
CO2 290 g/km
Erstzulassung 06 / 2015
NoVA-Prozentsatz (290 - 90) / 5 => 32 % (Maximalsatz)
Fahrzeugalter 6 volle Jahre - die Beträge werden also für 8-6 = 2 Jahre gerechnet

Zum Vergleich stellen wir hier zwei Rechenvarianten vor: eine VOR der Änderung (Importdatum < 30.06.2021), die andere NACH der Änderung (Importdatum ≥ 01.07.2021). Bitte beachten Sie die unterschiedliche Berechnungsbasis für den Abzugsposten (alt: Zeitpunkt der Antragstellung, neu: Abzugsposten vom EZ-Datum als Basis). 2015 galt ein Abzugsposten von 400 Euro (Berechnung "neu"), seit 2016 galt ein Betrag von 300 Euro (Berechnung "alt" bis 30.06.2021).

alt neu (2/8 des Betrags)
NoVA 32% 4.800,- 4.800,-
Abzugsposten 300 Euro (Datum d. Antragstellung) - 300,- 400 / 8 * 2 = 100 Euro - 100,-
CO2-Malus für Werte über 250 g/km 40 g * 20 Euro pro Gramm + 800,- 800 / 8 * 2 = + 200 Euro + 200,-
Summe 5.300,- 4.900,-

Im konkreten Fall hat sich also die NoVA aufgrund des hohen CO2-Malus sogar verringert. Je nach Fahrzeugalter erhöht sich für verbrauchsärmere Fahrzeuge insgesamt die NoVA, für Benzinschlucker wird sie geringer.

Unser NoVA-Rechner berücksichtigt in der aktuellen Version diese Aliquotierung. Die aktuelle Änderung haben wir nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die endgültige Bewertung der Richtigkeit dem zuständigen Finanzamt obliegt und wir für die korrekte Berechnung keine Gewähr übernehmen.